Schulung und Ausbildung
Schulung und Ausbildung
Neben der Ausbildung zum Brandschutzhelfer biete ich weitere Schulungen und Seminare an:
Durchführung einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer zur Erfüllung
• ASR A2.2
• des §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• der Unfallverhütungsvorschrift: “Grundsätze der Prävention“ §22 Abs 2. “Notfallmaßnahmen”
• DGUV-Information 205-023
Teilnehmer: max. 15 Teilnehmer. Es hat sich eine Anzahl von 10-15 Mitarbeitern pro Schulung bewährt.
Dauer: 1 Tag (8 Unterrichtseinheiten á 45 Min.) inkl. Praxis mit dem Feuerlöscher
Wann: Die Schulung wird exklusiv für Sie durchgeführt. Die Terminvergabe erfolgt individuell nur für ihr Unternehmen.
ZIEL
Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Am Ende der Schulung haben Ihre Mitarbeiter folgende Fähigkeiten:
• Ausgebildete Brandschutzhelfer, die im Ernstfall wissen was zu tun ist.
• Maßnahmen zur Unfallverhütung
• Verhalten im Brandall
• Kenntnisse über Löschtechniken
• sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten
Diese Schulung sollte im Abstand von 3-5 Jahren wiederholt werden. Sollte es wesentliche Änderungen im Unternehmen während dieser Zeit geben lohnt sich eine kürzere Auffrischungszeit.
Nach den Grundsätzen des Arbeitsschutzes und konkretisierend nach den Vorgaben der DGUV „Grundsätze der Prävention“ hat der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber die Beschäftigten über die Gefahren, die bei ihrer Tätigkeit auftreten können, zu unterweisen. Er muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen tun und ggf. auch nachweisen. Zu diesen Unterweisungen zählen auch die Belehrungen des Beschäftigten über die Gefahren, die von Bränden ausgehen, und die Maßnahmen, die geeignet sind, diese Brandgefahren einzudämmen. Die Brandschutzunterweisung kann Bestandteil der jährlich durchzuführenden allgemeinen Unterweisung des Beschäftigten sein. Sie muss die Maßnahmen enthalten, die gegen Entstehungsbrände und Explosionen geeignet sind und auch das Verhalten im Falle einer Gefahr beschreiben.
- Verhalten im Brandfall
- Evakuierung
- Brandrisiken
- Brandbekämpfung
- Brandklassen und ihre Bekämpfung
- Einsatz von Feuerlöschern
Unterweisungsprotokoll und Lehrmaterialien
Neben den Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung stellt die Evakuierung im Notfall einen weiteren wichtigen Pfeiler in der Vorsorge eines Unternehmens gegen Notfälle dar. Ein bedeutender Baustein hierbei sind die Räumungshelfer oder Evakuierungshelfer.
Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer können zwar ein und dieselben Personen sein, aber es gibt auch Unternehmen, bei denen sich eine Trennung in verschiedene Personen nicht nur anbietet, sondern aus der Gefährdungsanalyse heraus auch notwendig ist.
Die Ausbildung der Räumungshelfer erfolgt im Rahmen der Benennung (Erstausbildung) sowie im Rahmen der jährlichen Sicherheitsbelehrung als zusätzliche Schulung (Wiederholungsschulung). Zusätzlich sollten Sie im Rahmen einer jährlichen Evakuierungsübung ihr Wissen und Können in der Praxis trainieren.
Der Ausbildungsinhalt umfasst folgende Themenkomplexe:
- Gefahren des Unternehmens und mögliche Schadensereignisse
- Verantwortungsbereich räumlich und personell
- Ablauf einer Alarmierung sowie Alarmierungssignale
- Flucht- und Rettungswege
- Lage der Sammelstellen
- Meldewesen und Verantwortlichkeiten
- Verhalten bei Schwierigkeiten in der Räumung
- Eigenschutz
Um im Sicherheitsgewerbe tätig werden zu können, benötigen Sie eine grundlegende Qualifikation, die Sie z.B. durch die Sachkundeprüfung erhalten können. Die Sachkundeprüfung ermöglicht Ihnen einen Einstieg in eine Vielzahl von Einsatzgebieten im Sicherheitsgewerbe. Ich bereite Sie umfangreich auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO bei der IHK vor.
- Bürgerliches Recht
- Datenschutz
- Eingriffsbefugnisse
- Gewerberecht
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Straf- und Verfahrensrecht
- Grundlagen der Sicherheitstechnik
- mechanische und elektrische Technik
- Brandschutz
- Umgang mit Menschen
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um in gewerblichen und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen Aufgaben im Schutz- und Sicherheitsbereich insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten sowie Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten zu übernehmen.
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Einsatzbereiche von Geprüften Schutz- und Sicherheitskräften
Mit Ihrer neu erworbenen und von der IHK geprüften Qualifikation können Sie in anspruchsvollen Tätigkeitsfeldern arbeiten. Dazu gehören unter anderem:
- Schutz von speziellen Anlagen wie Atomkraftwerke, Endlager, Anlagen mit kritischer Infrastruktur, Atomkraftwerken, militärische Anlagen
- Angestellte im öffentlichen Dienst
- Direktverträge bei Industrieunternehmen
- Schutz von Wertgegenständen
- Konzernsicherheit
- anspruchsvollen Bereichen des Objekt- und Werkschutzes
- interne Werkschutzaufgaben in der Automobil- und Chemieindustrie
- Planung von Maßnahmen zur Sicherung und Gefahrenabwehr und deren professionelle Umsetzung in der Praxis
- Wach- und Sicherungsaufgaben bei der Deutschen Bahn
Ausbildungsinhalt:
- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
Als Fachkraft für Schutz und Sicherheit sind Sie mit Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit vertraut. Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten überall dort, wo große Menschenmengen aufeinandertreffen, Einzelpersonen in Gefahr sein könnten oder Wertgegenstände geschützt werden müssen.
Einsatzorte auf einen Blick:
- Großveranstaltungen
- Bahnhöfe
- Flughäfen
- Werttransporter
- Private Haushalte
- Im Freien (Streifgänge)
Aufgaben:
- Gefährdungspotenziale einschätzen
- Schutz von Anlagen und Objekten
- Personenschutz
- Gewährleistung von Sicherheit bei Großveranstaltungen
- Schutz von Werttransporten
Wie läuft die Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit ab?
In Ihrer Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit besuchen Sie drei Jahre die Berufsschule. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres erwartet Sie der erste Teil der schriftlichen Abschlussprüfung. Der zweite Teil folgt im letzten Jahr und erfolgt in Kombination mit einer mündlichen Prüfung.
In der Berufsschule werden Ihnen Schutz- und Sicherheitsvorschriften nahegebracht und Sie lernen, Rechtsverstöße und Delikte zu erkennen und zu bewerten. Außerdem lernen Sie verschiedene Sicherheitsmaßnahmen kennen und verstehen, wann sie zum Einsatz kommen.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit erlernen nicht nur Erste-Hilfe-Maßnahmen und Fähigkeiten zum Lösen von Konflikten, sie benötigen auch ein technisches Verständnis. Sie sind schließlich dafür zuständig, technische Anlagen, die Sicherheit gewährleisten, zu installieren, zu warten und zu reparieren. Deshalb lernen Sie verschiedene technische Einrichtungen und Anlagen sowie deren Bedienung kennen.
Ich unterstütze Sie bei Ihrer beruflichen Qualifikation zur (angehenden) Führungskraft und biete Ihnen eine qualitativ hochwertige Vorbereitung und Betreuung zur Prüfung bei der IHK.
Zwischenprüfung
- Rechtsbewusstes Handeln
- Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
Abschlussprüfung
- Wirtschaft- und Sozialkunde
- Sicherheitskonzeption
- Mündliches Kundengespräch
Im Rahmen der Ausbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit (IHK) erhalten Sie die Fachkompetenz für eine Karriere als Führungskraft im sicherheits-, dienstleistungs- oder Industriegewerbe. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die Personalplanung, Ablauf- und Prozessorganisation, Qualitätsmanagement sowie die Kundenbetreuung – Sie berichten in der Regel direkt an die Geschäftsleitung.
Ich unterstütze Sie bei Ihrer beruflichen Qualifikation zur (angehenden) Führungskraft und bietet Ihnen eine qualitativ hochwertige Vorbereitung und Betreuung zur Prüfung bei der IHK.
Grundlegende Qualifikationen (GQ):
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Rechtsbewusstes Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Prüfungsvorbereitung
- Grundlagenqualifikation
Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ):
- Führung und Personal Organisation,
- Schutz- und Sicherheitstechnik
- Prüfungsvorbereitung
- fachspezifischer Teil
- Ausbildung der Ausbilder, AdA (gem. AEVO)
KURSZIEL
Befähigung, Führungs- und Budgetverantwortung auf Managementebene zu übernehmen
Während des Einsatzes im Sicherheitsdienst oder in anderen Bereichen, bei denen der Umgang mit Menschen eine Rolle spielt, können „schwierige“ Situationen auftreten. Um das Risiko der Situationsverschärfung zu mindern, ist es notwendig, deeskalierend zu wirken, um weitere Ausschreitungen einzudämmen. Während unseres Deeskalationstrainings erfahren Sie, wie man mit verschiedenen Charakteren verbal und non-verbal kommuniziert, Situationen richtig beurteilt und Konflikte erfolgreich und zielführend bewältigt.
- Grundlagen des menschlichen Verhaltens
- Erkennen und Wirken der eigenen Person
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Grundprozess der Kommunikation
- Konfliktbewältigung
- Beschwerdemanagement
- Bedürfnisse, Frustration und Aggression
- Grundlagen der Teamarbeit
- Umgang mit Kunden und Fremdpersonal
- Umgang mit Vorgesetzten
Die Teilnehmer sind nach Beendigung des Lehrgangs in der Lage, die Grundlagen des menschlichen Verhaltens als Basis zur effektiven Deeskalation zu nutzen.
Die Waffensachkundeprüfung ist gem. §7 WaffG zwingende Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte / Waffenschein). Sie ist notwendig beim Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen.
Damit erlaubnispflichtige Schusswaffen erworben und besessen werden dürfen, ist eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffensachkundeprüfung ist neben dem Bedürfnis (z.B. Sportschütze oder Bewacher) und weiteren Voraussetzungen (§4 WaffG) verpflichtend.
Inhalte der Waffensachkundeprüfung
Die Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG erfolgt in einem Multiple-Choice-Test. Hier muss eine ausreichende Punktzahl zum Bestehen der Prüfung erreicht werden.
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