Die Waffensachkundeprüfung ist gem. §7 WaffG zwingende Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte / Waffenschein). Sie ist notwendig beim Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen.
Damit erlaubnispflichtige Schusswaffen erworben und besessen werden dürfen, ist eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffensachkundeprüfung ist neben dem Bedürfnis (z.B. Sportschütze oder Bewacher) und weiteren Voraussetzungen (§4 WaffG) verpflichtend.
Inhalte der Waffensachkundeprüfung Die Waffensachkundeprüfung gem. §7 WaffG erfolgt in einem Multiple-Choice-Test. Hier muss eine ausreichende Punktzahl zum Bestehen der Prüfung erreicht werden.